Führerscheingutachten

Führerscheingutachten beim Argus Augenlaser Zentrum in Mülheim an der Ruhr

Um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, ist eine optimale Sehkraft bei Tag und Nacht unerlässlich. Einschränkungen im Sehvermögen können das Unfallrisiko erhöhen – daher fordert der Gesetzgeber für bestimmte Führerscheinklassen ein augenärztliches Gutachten.

Wer benötigt ein augenärztliches Gutachten?

Ein Gutachten ist erforderlich für:

  • Personen, die einen LKW-Führerschein (C, CE, C1, C1E), Busführerschein (D, DE, D1, D1E) oder die Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) erwerben möchten.
  • Motorrad- und Kfz-Führerscheine (A, B, BE), wenn ein Auge weniger als 70 % Sehschärfe hat.
  • Fahrer von LKWs ab 3,5 Tonnen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben – für die Führerscheinverlängerung alle fünf Jahre ist ebenfalls ein Gutachten erforderlich.

Für den PKW- und Motorradführerschein ist in der Regel nur ein Sehtest notwendig.

Was wird bei einem Führerscheingutachten geprüft?

Das Gutachten wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellt und umfasst die Überprüfung von:

  • Sehschärfe
  • Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit
  • Gesichtsfeld
  • Farb- und räumliches Sehen

Der Augenarzt achtet auch auf Augenerkrankungen und mögliches Schielen. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin für Ihr Führerscheingutachten zu vereinbaren – so können wir Ihren Besuch optimal vorbereiten.